Frau mit Mund-Nasen-Schutz

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Knappschaftskrankenhaus ermöglicht wieder Patienten-Besuche

Neue Besuchsregelung für Geimpfte, Getestete und Genesene unter Einhaltung der Hygieneregeln

Aufgrund der stark gesunkenen Infektionszahlen hat das Universitätsklinikum Knappschaftskrankenhaus Bochum seit Montag, 5. Juli 2021, die Besuchsregeln gelockert. Patienten/innen können damit wieder Besuch empfangen, dabei gilt die bekannte 3-G-Regel (geimpft, getestet, genesen) und die strikte Einhaltung der Hygieneregeln wie Maskenpflicht und Abstandsgebot. Zur Eindämmung des Corona-Virus waren seit Ende Oktober keine Besuche im Krankenhaus möglich, es galt ein striktes Besuchsverbot und Ausnahmen gab es nur in dringenden Einzelfällen nach vorheriger Rücksprache mit dem behandelnden Arzt.

Einen Besuch wie vor dem Ausbruch der Pandemie gibt es damit aber noch nicht, denn um Mitarbeiter/innen, Patienten/innen und Besucher/innen gleichermaßen vor der Verbreitung des Virus zu schützen und im Nachhinein eventuelle Infektionsketten lückenlos aufklären zu können, sind einige Auflagen zu erfüllen:

Jeder Patient kann pro Tag für maximal eine Stunde Besuch von einer Person erhalten (1-1-1-1-Regel). Die Besuchszeit ist täglich von 15 bis 17 Uhr. Der Besuch von Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren ist grundsätzlich nicht gestattet.Für Besucher gilt die 3-G-Regel, d.h. sie müssen geimpft, getestet oder genesen sein und über einen entsprechenden Nachweis verfügen. Zum geplanten Besuch kann also ein Schnelltest (oder PCR-Test) aus einem zertifizierten Testzentrum („Bürgertestung“) bei der Eingangskontrolle vorgelegt werden, der nicht älter als 24 Stunden ist, oder aber eine gültige Bescheinigung über die Genesung (< 9 Monate) oder die vollständige Impfung (mit einem in der EU zugelassenen Impfstoff nach 14 Tagen). Pro Patientenzimmer kann immer nur ein Besucher zugelassen werden.

Es besteht darüber hinaus weiterhin die Möglichkeit für Ausnahmeregelungen im Falle einer medizinischen oder sozialen Indikation nach Rücksprache mit dem Arzt. Hierzu zählen dringende Angehörigen- bzw. Aufklärungsgespräche, notwendige Anwesenheit von Begleitung z.B. Übersetzungshilfen oder der Besuch von intensivmedizinischen, palliativen und sterbenden Patienten.

Während ihres Besuchs werden Besucher gebeten, sich im jeweiligen Patientenzimmer und auf der Station aufzuhalten und nicht mit ihrem Angehörigen durch das Haus zu gehen, um die Kontakte auf das Nötigste zu reduzieren. Die Cafeteria und die Kaffee-Bar bleiben daher weiterhin geschlossen.

Im gesamten Klinikum besteht Maskenpflicht. Besucher sind daher angehalten, vor Betreten des Krankenhauses einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz aufzusetzen und diesen auch während des gesamten Aufenthalts zu tragen. Darüber hinaus sollte eine Händedesinfektion und regelmäßiges Händewaschen erfolgen. Auch wenn es gegenüber den geliebten Angehörigen schwerfällt, sollte auch hier der Abstand von mindestens 1,5 Metern weiterhin gewahrt werden und auf Umarmungen und Händeschütteln verzichtet werden.

[Text: B.Braunschweig]
Bianca Braunschweig M.A.
Referentin für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Tel.: 0234 / 299-84033
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