Impfung gegen das Corona-Virus

>>> ACHTUNG: Das Impfzentrum ist seit 1. März 2022 geschlossen.

Knappschaftskrankenhaus verlängert sein Impfangebot

Impfzentrum im Bochumer Osten bietet Erstimpfungen, Zweitimpfungen und Booster bis 31. Januar an

Ob Erstimpfung, Zweitimpfung oder Booster: Die Nachfrage nach Immunisierung gegen das Corona-Virus ist ungebrochen. Um ihr gerecht zu werden, bleibt das Impfzentrum am Universitätsklinikum Knappschaftskrankenhaus Bochum bis 31. Januar geöffnet. Geimpft wird am 10. Januar immer montags bis freitags von 17 bis 20 Uhr im Erdgeschoss von Haus D, also in der „VNA – Vorgelagerten Notaufnahme“ (ausgeschildert).

Die Impfungen erfolgen ausschließlich mit einem Termin, der online über die Internetseite des Knappschaftskrankenhauses (https://www.kk-bochum.de/Impfzentrum/index.php) verbindlich gebucht werden kann. Ursprünglich war das Impfangebot bis einschließlich 7. Januar terminiert, wird aber aufgrund der regen Nachfrage nun bis zum 31. Januar ausgeweitet. Bislang wurden im Schnitt täglich 100 Impfdosen vergeben.

Grundsätzlich wird im Impfzentrum des Knappschaftskrankenhauses nach den Vorgaben der ständigen Impfkommission (STIKO) geimpft. Bei der Planung einer Auffrischungsimpfung (Booster) sollte jedoch darauf geachtet werden, dass die letzte Impfstoffdosis der Grundimmunisierung – wie derzeit von der STIKO empfohlen – mindestens drei Monate zurückliegt. Verimpft werden die Vakzine von Biontech und Moderna, unter 30-Jährige erhalten laut STIKO-Empfehlung Biontech. Das Impfangebot richtet sich an Erwachsene und Jugendliche ab 16 Jahren.

Um den Ablauf vor Ort zu beschleunigen und Warteschlangen zu vermeiden, werden die Bürgerinnen und Bürger gebeten, zum Impftermin die bereits ausgedruckten, ausgefüllten und unterschriebenen Dokumente wie Anamnesebogen, Einwilligungserklärung und Aufklärungsmerkblatt mitzubringen. Darüber hinaus darf der Impfpass natürlich nicht fehlen. Auch an den Personalausweis oder Pass sowie die Kranken-Versichertenkarte muss gedacht werden. Vor Ort sind die allgemeinen Hygienemaßnahmen mit FFP2-Maskenpflicht, Abstandsregel und Händedesinfektion einzuhalten.

[Text: B. Braunschweig]

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