Pflegeausbildung und Weiterbildung am Knappschaftskrankenhaus ausgezeichnet
Pflegeschule und Weiterbildungsstätte erhalten erstmals Zertifikat als AZAV-zugelassener Träger
Fünf Monate intensive Vorbereitung und dann die Zertifizierung mit Bravour gemeistert: Die Prüfer von „GUTcert“ zeigten sich bei ihrem Besuch begeistert von der „Vorzeige-Pflegeschule“ am Universitätsklinikum Knappschaftskrankenhaus Bochum. Erstmals ließ sich der Schulverbund mit seinen beiden Standorten in Bochum und Kamen sowie die angegliederte Weiterbildungsstätte als „AZAV zugelassener Träger“ zertifizieren. Damit können hier nun Bildungs- bzw. Vermittlungsgutscheine (AVGS), die von den Agenturen für Arbeit bzw. den Arbeitsgemeinschaften für Grundsicherung an Arbeitssuchende herausgegebenen werden, eingelöst werden. Auch möglich wird ein Quereinstieg in die Ausbildung zur Pflegefachkraft für Absolventen der einjährigen Gesundheits- und Krankenpflegeassistenz-Ausbildung. Sie können die Ausbildung so von drei auf zwei Jahre verkürzen.
Aktuell verfügt die Pflegeschule an ihren beiden Standorten in Bochum und Kamen über 137 genehmigte Ausbildungsplätze in der generalistischen Ausbildung zur Pflegefachfrau und zum Pflegefachmann. Im nächsten Jahr kommen vier neue Kurse hinzu. Die Ausbildungskapazität erhöht sich damit an beiden Standorten auf 360 Auszubildende. Doch das ist nicht alles, denn die Pflegeschule bietet seit Beginn letzten Jahres die ein-jährige Ausbildung zur Gesundheits- und Krankenpflegeassistenz an, mit nochmals insgesamt 50 Plätzen.
Die ebenfalls zertifizierte Weiterbildungsstätte des Universitätsklinikums Knappschaftskrankenhaus Bochum bietet neben den pflegerischen Fachweiterbildungen im Bereich „Intensivpflege und Anästhesie“ sowie „Notfallpflege“ seit diesem Jahr auch die Ausbildungen „Anästhesietechnische Assistenz (ATA)“ und „Operationstechnische Assistenz (OTA)“ an. Alle vier Maßnahmen wurden einzelzertifiziert. „Ein Umstand, der deutschlandweit nur sehr selten ist“, weiß Tatjana Padberg, Leiterin der Weiterbildungsstätte.
Die Zulassung von Bildungsträgern nach der „Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV)“ erfolgt zunächst über eine Dokumentenprüfung. Dafür stellte allein die Bochumer Pflegeschule fast 800 Dokumente zur Beschreibung der Prozesse beispielsweise in der Unterrichts- und Einsatzplanung zusammen. Anhand der eingereichten Unterlagen wurde die Reife des Qualitätsmanagement-Systems kritisch beäugt und potenzielle Schwachpunkte benannt. Schließlich folgte ein Vor-Ort-Termin mit entsprechenden Interviews und Fachgesprächen. „Es war eine sehr arbeitsintensive Zeit, in der wir vom Austausch zwischen Pflegeschule und unserer Weiterbildungsstätte sehr profitiert haben“, sagt Linda Jannett, Gesamtschulleitung Pflegeschule. Und das sieht auch Tatjana Padberg, Leiterin der Weiterbildungsstätte, so und lobt die Kooperation. Die Zulassung als Bildungsträger ist nun fünf Jahre lang gültig, muss aber durch jährliche Überprüfungsaudits bestätigt werden.
[Text: B. Braunschweig]