Verhaltenskodex
Wir sehen uns als verlässlicher und vertrauenswürdiger Partner im Gesundheitswesen und wollen auch von unseren Kunden und Geschäftspartnern als solcher wahrgenommen werden. Daher orientieren wir unser gesamtes Verhalten als Unternehmen an den nachfolgenden Prinzipien:
Integrität, gegenseitiger Respekt und Verbot von Diskriminierung
Wir respektieren die persönliche Würde, die Privatsphäre und die Persönlichkeitsrechte jedes Einzelnen. Dies gilt nicht nur für unsere Patienten und Geschäftspartner sondern auch für unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Diskriminierung jedweder Art, insbesondere auf Basis ethnischer Herkunft, Hautfarbe, Kultur, Religion, Alters, Behinderung, sexueller Identität, Weltanschauung und Geschlecht tolerieren wir nicht.
Zusammenarbeit mit externen Partnern und Umgang mit Interessenskonflikten
Für die Zusammenarbeit mit externen Partnern und den Umgang mit Interessenskonflikten haben wir klare Regelungen und Richtlinien festgelegt.
Wir haben sämtliche Mitarbeiter daher zu einem offenen und dokumentierten Umgang mit Vergünstigungen aller Art verpflichtet. Auch von unseren Geschäftspartner erwarten wir, dass sie die von uns statuierten Grundsätze und Verfahrensweisen anerkennen und mittragen.
Unser geschäftliches Handeln ist an den folgenden vier Prinzipien ausgerichtet:
- Trennungsprinzip: Strikte Trennung von Zuwendung und Umsatzgeschäft. Entgeltliche und unentgeltliche Zuwendungen müssen unabhängig von Beschaffungsentscheidungen sein.
- Transparenzprinzip: Mitarbeiter müssen jegliche entgeltliche oder unentgeltliche Zusammenarbeit mit externen Partnern, die im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit stehen, gegenüber der Geschäftsführung vorab offenlegen und diese Zusammenarbeit von ihr genehmigen lassen.
- Äquivalenzprinzip: Leistung und Gegenleistung müssen in einem angemessenen Verhältnis zueinander stehen.
- Dokumentationsprinzip: Sämtliche Leistungen müssen schriftlich festgehalten werden.
Beschaffung/Vergabe/Wettbewerb
Aufträge und Verträge schließen wir nur mit Gesellschaften oder Personen, die durch ihre Qualifikation nachvollziehbar zur Erledigung der ihnen übertragenen Aufgaben in der Lage sind. Die Höhe der Vergütung steht in einem angemessenen Verhältnis zum Wert der erbrachten Leistung und zur persönlichen Qualifikation.
Als öffentlicher Auftraggeber erfüllen wir die Vorgaben des Vergaberechts, insbesondere des Gesetztes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sowie der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB), der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL) und der Vergabeverordnung (VgV).
Der Abschluss von Verträgen und die Vergabe von Aufträgen erfolgt ausschließlich unter wettbewerbsorientierten Gesichtspunkten. Wettbewerbswidriges oder sonst unlauteres Verhalten akzeptieren wir nicht.
Datenschutz/Verschwiegenheit
Die Bestimmungen der einschlägigen Datenschutzgesetze halten wir strikt ein. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind sich der besonderen Sensibilität insbesondere von Patientendaten bewusst. Sämtliche Daten, die nicht zur Kenntnisnahme durch Dritte bestimmt sind, schützen wir durch geeignete Maßnahmen vor Missbrauch. Für vertrauliche oder geschützte Informationen gilt für uns das Gebot der Verschwiegenheit. Dazu gehören insbesondere auch Informationen über Kunden und Geschäftspartner.
Mit Betriebsgeheimnissen gehen wir verantwortungsbewusst um. Vertrauliche Informationen werden von uns weder an externe Stellen noch an nicht beteiligte interne Stellen weitergegeben.
Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben wir auf die Einhaltung der Grundsätze des Datenschutzes und der Verschwiegenheit verpflichtet. Diese Verpflichtung gilt über das Ende von Beschäftigungs- oder sonstigen Rechtsverhältnissen hinaus.