Weiterbildung Intensivpflege und Anästhesie

Ziele der Weiterbildung

Die Weiterbildungsteilnehmer/innen sollen befähigt werden:
  • selbstständig ihr Wissen und Können in der Pflegepraxis anzuwenden und lösungsorientiert zu handeln,
  • Veränderungen am Patienten frühzeitig zu erkennen und gezielt Maßnahmen einzuleiten, die eine Verschlechterung des Zustandes verhindern helfen, bzw. um präventiv tätig werden zu können, 
  • sich auch im Anschluss an die Weiterbildung aktuelle Entwicklungen in Pflege und Medizin schnell zu erschließen und umzusetzen, 
  • die pflegerischen Bedarfe ihrer Patienten individuell zu erfassen und die Pflege kompetent zu planen und zu evaluieren,
  • sich detaillierte Kenntnisse über Aufbau- und Ablauforganisation in ihrer Abteilung anzueignen und konstruktiv in die Arbeit im Team zu integrieren,
  • berufliche Belastungen frühzeitig zu erkennen und geeignete Strategien zu deren Bewältigung zu entwickeln.
Struktur der Weiterbildung
Die Weiterbildung ist konzipiert als zweijähriger berufsbegleitender Lehrgang in modularisierter Form (12 Module). Die theoretische Weiterbildung umfasst 800 Unterrichtsstunden, schließt fachpraktische Unterrichte ein und ist in Unterrichtsblöcken organisiert. Jedes Modul schließt mit einer Modulprüfung ab. Während der praktischen Weiterbildung begleiten erfahrene und speziell qualifizierte Praxisanleiter/innen die Weiterbildungsteilnehmer/innen. Um die theoretische und praktische Weiterbildung miteinander zu verschränken, werden die Teilnehmer/innen während des Lehrgangs drei Praxisbesuche durch die hauptamtlichen Lehrkräfte erhalten. Die Praxisbesuche gelten zugleich als praktische Modulprüfungen. Die praktische Weiterbildung umfasst mindestens 1.200 Stunden in den Abteilungen: Internistische/Neurologische Intensivpflege, Operative Intensivpflege und Anästhesie mit jeweils 400 Stunden. Für den Lehrgang und die staatliche Abschlussprüfung werden entsprechend dem ETCS-System (European Credit Transfer System) insgesamt 120 Credits vergeben.

Prüfung
Die staatliche Prüfung besteht aus einem mündlichen und praktischen Teil, die Vornote, gebildet aus den Modulprüfungen, fließt zu 50% in die abschließende Note ein.
Die staatlich anerkannte Weiterbildungsstätte für Intensivpflege und Anästhesie am Universitätsklinikum Knappschaftskrankenhaus Bochum bietet 60 Weiterbildungsplätze.

Die gesetzliche Grundlage der Weiterbildung ist die Weiterbildungs- und Prüfungsverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen für Fachgesundheits- und Krankenpfleger/-innen in der Intensivpflege und Anästhesie (WeiVIAPfl) in der jeweils gültigen Fassung.
Zugangsvoraussetzungen
  • die Berechtigung, die Berufsbezeichnung Krankenschwester/ -pfleger bzw. Gesundheits- und Krankenpfleger/-in, Kinderkrankenschwester/ -pfleger bzw. Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/-in zu führen.  
  • eine mindestens einjährige Tätigkeit nach dem Examen in der Gesundheits- und (Kinder-)Krankenpflege auf einer Intensivpflege- oder Anästhesieabteilung ist wünschenswert.
Bewerbung
Bewerbungen sind an die Pflegedirektionen der kooperierenden Krankenhäuser zu richten. Bewerbungsunterlagen werden von der Weiterbildungsstätte kontinuierlich entgegengenommen.

Weiterbildungsbeginn
Die Weiterbildung startet jährlich.
Über die genaue Terminierung geben die Ansprechpartner gerne Auskunft.

Kosten
Über die Kosten der Weiterbildung informieren die Ansprechpartnerinnen.

Kontakt
Staatlich anerkannte Weiterbildungsstätte für Intensivpflege und Anästhesie
UK Knappschaftskrankenhaus Bochum
In der Schornau 23-25, 44892 Bochum
E-Mail: weiterbildungsstaette@kk-bochum.de

INFO: Die Weiterbildungsstätte für Intensivpflege und Anästhesie befindet sich auf dem Klinikgelände im Neubau „Tumorzentrum“. Der Nutzer erreicht "Haus D" über den Nebeneingang auf der Ebene -2 von Westen (Parkplatz). Bitte folgen Sie den Wegweisern.
Tatjana Padberg
Tel.: 0234 / 299-84041
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